Stand: Juni 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Überlassung und Nutzung der Software „Clavis" sowie zugehöriger Leistungen zwischen Meyer & Poczekaj GbR und dem Kunden. Die Software richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
Clavis wird als On-Premise-Software in Form gebauter Container-Images bereitgestellt und vom Kunden auf eigener Infrastruktur betrieben. Der Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung.
Die kostenlose Testphase beträgt 30 Tage ab erster Anmeldung und endet automatisch. Es entsteht keine Zahlungspflicht und kein automatischer Übergang in eine kostenpflichtige Lizenz.
Die Nutzung nach der Testphase setzt eine kostenpflichtige Jahreslizenz voraus. Es gelten die auf der Website ausgewiesenen Preise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Einzelheiten zum Lizenzmodell regelt die Lizenzübersicht.
Im Rahmen einer aktiven Lizenz erhält der Kunde Image-Updates und Sicherheitspatches. Umfang und Reaktionszeiten des Supports richten sich nach dem gewählten Lizenztyp.
Der Kunde ist für den Betrieb der eigenen Infrastruktur, für Backups sowie für die rechtskonforme Nutzung der Software verantwortlich.
Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Anbieter unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden; eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Da Clavis on-premise auf der Infrastruktur des Kunden betrieben wird, haftet der Anbieter nicht für Datenverluste oder Betriebsausfälle, die auf eine fehlende oder unzureichende Datensicherung des Kunden zurückzuführen sind. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften; für die kostenlose Testphase ist die Gewährleistung – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Wedel. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.